Kosten des Nichtstuns
Vorsorge kostet Geld. Unterlassene Vorsorge kann deutlich höhere Folgekosten verursachen. Wann sich frühes Handeln rechnet, hängt jedoch von der kommunalen Aufgabe, der örtlichen Situation und der Qualität der verfügbaren Daten ab.
Diese Seite zeigt deshalb keine pauschalen Einsparversprechen. Sie unterscheidet zwischen belegten Kosten, übertragbaren Rechenansätzen und Modellannahmen. Alle zwölf Anwendungsfälle erhalten einen nachvollziehbaren Rechenansatz; Starkregen ist der am weitesten ausgearbeitete Pilot. Fiktive Beispiele erklären ausschließlich die Methode und müssen vor einer örtlichen Verwendung durch kommunale Ist-Werte ersetzt werden.
Pilotstand: Die dargestellten Werte sind eine Entscheidungshilfe und keine Kostenschätzung, Wirtschaftlichkeitsberechnung oder Fachplanung. Förderbedingungen und rechtliche Vorgaben sind vor einer Verwendung zu bestätigen.
Was wird verglichen?
Kosten des Handelns
- Planung und Analyse
- Investition und Umsetzung
- Betrieb und Unterhaltung
- abzüglich Förderung oder Ausgleich
Mögliche Kosten des Unterlassens
- unmittelbare Sach- und Einsatzkosten
- spätere Mehrkosten und Reparaturen
- rechtliche und organisatorische Risiken
- nicht monetarisierte Folgen, etwa Gesundheits- oder Funktionsausfälle
Dabei wird immer angegeben, wer die Kosten trägt: kommunaler Haushalt, private Haushalte, Unternehmen, Versicherungen oder die Gesamtwirtschaft.
Wie belastbar sind die Aussagen?
- 🔵 Pilotmodell: Rechenweg vorhanden, Annahmen und Grenzen ausdrücklich ausgewiesen; örtliche Kalibrierung fehlt noch.
- 🟡 Orientierungsrechnung: Einzelne Kosten- oder Förderbestandteile sind berechenbar, aber keine vollständige Bilanz.
- ⚪ Qualitative Bewertung: Handlungsbedarf und mögliche Folgen sind beschreibbar; eine seriöse Pauschalzahl ist derzeit nicht möglich.
| Anwendungsfall | Aktueller Stand | Was heute berechenbar ist |
|---|---|---|
| Starkregen- und Hochwasservorsorge | 🔵 Pilotmodell | illustratives Gebäudeschadensszenario; Konzept- und Maßnahmenkosten noch örtlich zu ergänzen |
| Kommunales Gebäude- und Energiemanagement | 🟡 Orientierungsrechnung | mögliches Bruttoeinsparpotenzial; Betriebs- und Einführungskosten fehlen |
| Kommunale Wärmeplanung | 🟡 Orientierungsrechnung | Ausgleichspauschale nach Einwohnerklasse; tatsächliche Nettokosten erst mit Angebot |
| Hitze- und Mikroklimaanalyse | 🟡 Szenariorechnung | Zusatzkosten belasteter Einrichtungen; örtliche Daten erforderlich |
| Bauleitplanung und Bürgerbeteiligung | 🟡 Teilrechnung | Förderung, Verfahrensaufwand und mögliche Verzögerungskosten |
| Verkehr und Parkraum | 🟡 Szenariorechnung | vermeidbare Suchzeit und gegebenenfalls entgangene Bewirtschaftung |
| Straßen- und Infrastrukturmanagement | 🟡 Szenariorechnung | rechtzeitige Erhaltung gegenüber späterer Sanierung |
| Grünflächen- und Baumkataster | 🟡 lokale Teilrechnung | Baumzahl × örtlicher Kontrollpreis; ungeplante Folgekosten separat |
| KRITIS- und Katastrophenschutz | 🟡 Szenariorechnung | Ausfalldauer, Notversorgung und Wiederherstellung je Einrichtung |
| Versiegelungskataster | 🟡 lokale Teilrechnung | nicht oder falsch erfasste Fläche × Niederschlagswassergebühr |
| Luftqualität und Umweltmonitoring | ⚪ qualitative Bewertung | Monitoringkosten berechenbar, Gesundheitsfolgen nicht kommunal pauschalisierbar |
| Sozialmonitoring und Daseinsvorsorge | 🟡 Szenariorechnung | Kapazitätsabweichung × Kosten je Platz beziehungsweise Einheit |
Stand des Modells: 27.09.2026.
Starkregen- und Hochwasservorsorge
Die kommunale Frage
Was kostet es, Gefahren frühzeitig zu untersuchen und Vorsorgemaßnahmen vorzubereiten – und welche Größenordnung können Schäden erreichen, wenn tatsächlich Gebäude betroffen sind?
Rechtlicher und kommunaler Handlungsbezug
Der Umgang mit Starkregen berührt unter anderem Abwasserbeseitigung, Bauleitplanung, Gefahrenabwehr und kommunale Daseinsvorsorge. Ein integrales Sturzflut-Risikomanagement ist ein Vorsorgeinstrument. Ob und in welcher Höhe es gefördert wird, ist vor Projektbeginn beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt zu bestätigen.
1. Kosten des Handelns
Für eine vollständige kommunale Rechnung sind vier Blöcke getrennt zu erfassen:
| Kostenblock | Typische Bestandteile | Stand |
|---|---|---|
| Analyse und Konzept | Grundlagendaten, Geländemodell, hydraulische Untersuchung, Gefahren- und Risikokarten, Bürger- und Akteursbeteiligung | reale Vergleichsprojekte ausgewertet; örtlicher Leistungsumfang noch festzulegen |
| Umsetzung | Rückhalt, Entsiegelung, Gewässerentwicklung, Kanal- oder Straßenanpassung, Objektschutz | stark ortsabhängig; keine Pauschale |
| Betrieb und Unterhaltung | Kontrolle, Pflege, Räumung, Wartung und Aktualisierung | bislang nicht belastbar belegt |
| Förderung | Förderquote und Höchstbetrag nach gültiger Richtlinie | vor Antragstellung aktuell bestätigen |
Kommunale Nettobelastung:
Analyse + Investition + Barwert der laufenden Kosten − Förderung
Ein historisches Förderbeispiel aus Nüdlingen nennt 112.500 € Zuwendung. Bei einer Förderquote von 75 % entspräche dies rechnerisch 150.000 € zuwendungsfähigen Gesamtkosten und 37.500 € Eigenanteil. Das ist ein Projektbeispiel, kein allgemeiner Richtpreis.
2. Mögliches Schadensszenario
Für eine erste Illustration kann gerechnet werden:
Anzahl der bei einem Ereignis tatsächlich beschädigten Gebäude × angenommener durchschnittlicher Gebäudeschaden
Die bisher recherchierten Vergleichswerte von 4.700 € beziehungsweise rund 10.100 € stammen aus unterschiedlichen Versicherungs- und Untersuchungszusammenhängen. Sie werden deshalb nicht als örtliche Schadensprognose, sondern nur als Szenariospanne verwendet.
Beispielrechnung
Modellannahmen:
- 25 Gebäude erleiden bei einem angenommenen Ereignis tatsächlich einen Schaden.
- Der angesetzte Gebäudeschaden beträgt 4.700 bis 10.100 € je Schadenfall.
- Straßen, Kanalisation, Brücken, Feuerwehreinsätze, Gewerbeausfälle und nicht versicherte Schäden sind nicht enthalten.
Rechnung:
- Untere Modellannahme: 25 × 4.700 € = 117.500 €
- Obere Modellannahme: 25 × 10.100 € = 252.500 €
Aussage: Unter diesen ausdrücklich gewählten Annahmen ergibt sich ein Gebäudeschadensszenario von rund 118.000 bis 253.000 € je Ereignis. Das Ergebnis ist weder eine Eintrittsprognose noch eine Nutzen-Kosten-Kennzahl.
Wichtig: Ein Gebäude in einem Fließweg oder einer Senke ist nicht automatisch ein beschädigtes Gebäude. Gefährdung, Exposition, Verletzlichkeit und Ereignisstärke müssen örtlich bewertet werden.
3. Faustformel für die Kosten des Nichtstuns
Eine einzelne mögliche Schadenssumme beantwortet noch nicht, was Nichtstun „kostet“. Dafür müssen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zusammen betrachtet werden:
Erwartete jährliche Kosten des Nichtstuns ≈ jährliche Eintrittswahrscheinlichkeit × Schaden je Ereignis + jährlich wiederkehrende vermeidbare Folgekosten
Bei mehreren Szenarien werden die jeweiligen Erwartungswerte addiert:
Σ (Eintrittswahrscheinlichkeit des Szenarios × Schaden des Szenarios)
Ist nur eine statistische Wiederkehrzeit von T Jahren bekannt, kann die jährliche Wahrscheinlichkeit für eine erste Orientierung mit 1 ÷ T angesetzt werden. Ein „100-jährliches“ Ereignis hat damit rechnerisch eine Wahrscheinlichkeit von rund 1 % in jedem einzelnen Jahr; es tritt nicht planmäßig nur einmal in 100 Jahren auf.
Vereinfachtes Beispiel ausschließlich zur Erklärung der Methode:
- angenommenes Schadensszenario: 200.000 €
- angenommene jährliche Eintrittswahrscheinlichkeit: 5 %
- rechnerischer Erwartungswert: 200.000 € × 0,05 = 10.000 € pro Jahr
Die 10.000 € sind kein jährlich anfallender Rechnungsbetrag. Sie verteilen ein seltenes, möglicherweise hohes Schadenereignis rechnerisch auf die Jahre und machen unterschiedliche Vorsorgeoptionen vergleichbar.
Für einen Betrachtungszeitraum kann ergänzend gerechnet werden:
Kosten des Nichtstuns über den Zeitraum ≈ erwartete jährliche Schäden × Anzahl der Jahre
Diese vereinfachte Rechnung ignoriert Preissteigerungen, Klimaveränderungen, Diskontierung und Veränderungen bei Bebauung oder Schutzstandard. In einer fachlichen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung müssen diese Größen ergänzt werden.
Die Wirkung einer Maßnahme wird nicht mit dem gesamten Ausgangsschaden gleichgesetzt:
Erwartete vermiedene Schäden = Erwartungswert ohne Maßnahme − verbleibender Erwartungswert mit Maßnahme
Erst dieser Wert darf den auf ein Jahr umgerechneten Vorsorgekosten gegenübergestellt werden. Dabei bleiben kommunale, private und betriebliche Schäden getrennt.
4. Wer trägt welche Kosten?
| Kostenart | Mögliche Kostenträger |
|---|---|
| Schäden an kommunalen Straßen, Kanälen und Einrichtungen | Kommune beziehungsweise öffentlicher Träger |
| Gebäudeschäden | Eigentümer, Nutzer und Versicherungen |
| Feuerwehreinsatz und Gefahrenabwehr | Kommune beziehungsweise zuständiger Träger |
| Betriebsunterbrechungen | Unternehmen und gegebenenfalls Versicherungen |
| Konzept und Vorsorgemaßnahmen | Kommune, Fördermittelgeber und gegebenenfalls weitere Maßnahmenträger |
Diese Kosten dürfen nicht ohne Kennzeichnung zu einer einzigen kommunalen Schadenssumme addiert werden.
5. Welche örtlichen Eingaben fehlen noch?
Für einen späteren Rechner werden zunächst benötigt:
- Größe und Abgrenzung des Untersuchungsgebiets
- Zahl exponierter Gebäude sowie belastbare Annahme zum tatsächlich betroffenen Anteil
- Art und Umfang der kommunalen Infrastruktur im Gefahrenbereich
- Leistungsumfang und Angebotspreis für Analyse und Konzept
- konkrete Maßnahmenmengen und Einheitspreise
- Förderquote, Förderhöchstbetrag und nicht förderfähige Kosten
- jährliche Betriebs- und Unterhaltungskosten
- Betrachtungszeitraum und Diskontsatz
- getrennte Schadensannahmen für Kommune, Private und Unternehmen
Mit diesen Größen kann die Faustformel später örtlich kalibriert werden. Ohne sie bleibt jede Zahl ein transparent zu kennzeichnendes Szenario.
Datengrundlage des Piloten
- LfU Bayern: Leitfaden zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement
- StMUV: Informationen zum Sonderförderprogramm gegen Sturzfluten
- Kissinger Bogen: Förderzusage für das Konzept in Nüdlingen
- Hochwasserinfo Bayern: Förderung für Kommunen
- GDV: Naturgefahrenschäden 2025
- Koller & Baur: Zusammenfassung einer Elementarschaden-Auswertung 2002 bis 2022 – sekundäre Quelle für den Vergleichswert von rund 10.100 €
Die Quellen belegen jeweils nur den angegebenen Teilaspekt. Historische Förder- und Projektwerte sind keine aktuellen Einheitspreise.
Kommunales Gebäude- und Energiemanagement
Stand: 🟡 Orientierungsrechnung
Kommunales Energiemanagement kann durch Verbrauchserfassung und Betriebsoptimierung Energie- und Wasserkosten senken. Für eine erste Orientierung wird häufig mit einem Bruttoeinsparpotenzial von 10 bis 20 % gearbeitet.
Besserer Rechenansatz mit eigenen Daten:
tatsächliche jährliche Energie- und Wasserkosten × angenommene Einsparquote
Beispiel mit Ersatzwerten:
- 5.000 Einwohner
- 25 bis 30 € Energie- und Wasserkosten je Einwohner und Jahr
- 10 bis 20 % Bruttoeinsparpotenzial
Rechnerische Ausgangskosten: 125.000 bis 150.000 € jährlich. Daraus ergibt sich ein Bruttoeinsparpotenzial von 12.500 bis 30.000 € jährlich.
Für eine Nettoeinsparung müssen Personal, Software, Messtechnik, Beratung und laufender Betrieb abgezogen werden:
Bruttoeinsparung − Einführungs- und Betriebskosten = mögliche Nettoentlastung
Eigene Energieabrechnungen sind gegenüber Einwohnerpauschalen immer vorzuziehen.
Ausgewählte Quellen:
Kommunale Wärmeplanung
Stand: 🟡 Orientierungsrechnung zur Finanzierung, keine Schadensrechnung
Für die Wärmeplanung lassen sich Ausgleichspauschalen nach Einwohnerklasse darstellen. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass die tatsächlichen kommunalen Nettokosten null sind.
Rechenweg:
tatsächliche externe und interne Planungs-/Verwaltungskosten − anwendbare Ausgleichspauschale
Für eine Gemeinde mit 3.000 Einwohnern nennt die bisher ausgewertete bayerische Quelle eine Pauschale von 41.000 €. Ob diese die tatsächlichen Kosten vollständig deckt, lässt sich erst mit dem örtlichen Leistungsumfang und den internen Aufwänden beurteilen.
Die Folgen fehlender Planung – Rechts-, Frist- und Fehlinvestitionsrisiken – sind relevant, werden hier aber nicht pauschal in Euro umgerechnet.
Ausgewählte Quellen:
- Bayerischer Landtag: Pauschalen nach Einwohnerklasse
- BayernPortal: Kommunale Wärmeplanung und Mehrbelastungsausgleich
Hitze- und Mikroklimaanalyse
Stand: 🟡 Szenariorechnung mit örtlichen Eingaben
Bundesweite Hitzetote oder volkswirtschaftliche Schäden werden nicht auf einzelne Gemeinden heruntergerechnet. Berechenbar sind dagegen kommunale Zusatzkosten besonders belasteter Einrichtungen.
Faustformel:
Zahl belasteter Einrichtungen × zusätzliche Kosten je Hitzetag × Zahl relevanter Hitzetage
Fiktives Rechenbeispiel: 6 Einrichtungen × 250 € zusätzliche Aufwendungen × 20 Hitzetage ergeben 30.000 € pro Jahr. Einzubeziehen sind beispielsweise Kühlung, Verschattung, Trinkwasser, organisatorische Anpassungen und zusätzliche Betreuung. Die Werte sind durch örtliche Betriebsdaten zu ersetzen.
Kosten des Handelns: Analyse, Planung, Begrünung, Verschattung, bauliche Maßnahmen und Pflege. Grenze: Gesundheitliche und volkswirtschaftliche Schäden bleiben getrennt und werden ohne lokale Studie nicht monetarisiert.
Bauleitplanung und Bürgerbeteiligung
Stand: 🟡 Teilrechnung zur Förderung
Faustformel:
vermeidbare Verzögerungsmonate × monatliche Projekt- und Verwaltungskosten + zusätzliche Nachplanungskosten
Fiktives Rechenbeispiel: 4 Monate Verzögerung × 7.500 € projektbezogene Kosten ergeben 30.000 €; kommen 15.000 € Nachplanung hinzu, beträgt das Szenario 45.000 €. Finanzierungskosten oder entgangene Fördermittel dürfen nur ergänzt werden, wenn sie im konkreten Vorhaben belegt sind.
Bei angenommenen förderfähigen Digitalisierungsmehrausgaben von 10.000 € und 60 % Förderung ergeben sich zusätzlich 6.000 € Förderung und 4.000 € Eigenanteil. Das ist eine Förderrechnung, keine Schadensrechnung. Förderfenster und Restmittel sind aktuell zu bestätigen.
Verkehr und Parkraum
Stand: 🟡 Szenariorechnung
Faustformel:
Parksuchvorgänge × vermeidbare Suchzeit in Stunden × Zeitkostensatz × Betriebstage
Fiktives Rechenbeispiel: 200 Vorgänge pro Tag × 4 vermeidbare Minuten ÷ 60 × 15 € × 250 Tage ergeben einen rechnerischen Zeitaufwand von 50.000 € pro Jahr. Das ist überwiegend ein Aufwand der Verkehrsteilnehmenden, keine unmittelbare Haushaltsausgabe der Kommune.
Kommunale Kosten für Erhebung, Beschilderung, Sensorik und Betrieb sowie mögliche Veränderungen von Parkgebühren werden separat ausgewiesen. Erforderlich sind lokale Vorgangszahlen, Auslastung, Suchzeit und eine fachlich begründete vermeidbare Quote.
Straßen- und Infrastrukturmanagement
Stand: 🟡 Szenariorechnung
Faustformel:
spätere Sanierungskosten − Kosten rechtzeitiger Erhaltung = mögliche Mehrkosten des Aufschubs
Fiktives Rechenbeispiel: 5.000 m² × 35 € für rechtzeitige Erhaltung ergeben 175.000 €. Eine spätere Sanierung derselben Fläche zu 140 € je m² ergäbe 700.000 €. Die rechnerische Differenz beträgt 525.000 €. Beide Einheitspreise sind reine Modellannahmen und durch aktuelle örtliche Ausschreibungs- oder Abrechnungswerte zu ersetzen.
Benötigt werden Netzlänge beziehungsweise Fläche, Zustandsklassen, erwartete Zustandsverschlechterung, Maßnahmenzeitpunkt und örtliche Einheitspreise. Bundesweite Investitionsrückstände werden nicht auf einzelne Kommunen umgelegt.
Grünflächen- und Baumkataster
Stand: 🟡 lokale Teilrechnung
Zahl kontrollpflichtiger Bäume × örtlicher Kontrollpreis
Fiktives Rechenbeispiel: 2.000 im betreffenden Jahr zu kontrollierende Bäume × 8 € ergeben 16.000 € jährliche Kontrollkosten. Hinzu kommen Katasterpflege, eingehende Untersuchungen und Pflegemaßnahmen.
Mögliche Kosten des Nichtstuns werden aus den tatsächlich dokumentierten ungeplanten Fällungen, Notfalleinsätzen, regulierten Sachschäden und Ersatzpflanzungen der Kommune abgeleitet. Eine allgemeine Schadenswahrscheinlichkeit je Baum wird nicht angesetzt. Kontrollintervalle sind nach Bestand und Risiko fachlich festzulegen.
KRITIS- und Katastrophenschutz
Stand: 🟡 vertrauliche Szenariorechnung
Faustformel je Einrichtung:
Ausfallstunden × Kosten je Ausfallstunde + Notversorgungs- und Wiederherstellungskosten
Fiktives Rechenbeispiel: 12 Stunden × 2.500 € betriebliche und organisatorische Ausfallkosten zuzüglich 20.000 € Notversorgung und Wiederherstellung ergeben 50.000 €. Das Beispiel ist keine öffentliche Richtgröße.
Dem werden annualisierte Investitions-, Treibstoff-, Wartungs- und Übungskosten der Vorsorge gegenübergestellt. Nationale Blackout-Schäden sind keine kommunale Kalkulationsgröße. Sicherheitsrelevante Einrichtungs- und Schwachstellendaten gehören ausschließlich in eine geschützte Arbeitsfassung.
Versiegelungskataster
Stand: 🟡 lokale Teilrechnung
nicht oder falsch erfasste gebührenrelevante Fläche × örtliche Niederschlagswassergebühr
Fiktives Rechenbeispiel: 12.000 m² zu prüfende Flächendifferenz × 0,55 € je m² ergeben ein jährliches Verteilungsvolumen von 6.600 €. Ob daraus Nachzahlungen, Erstattungen oder lediglich eine andere Verteilung entstehen, ergibt erst die Einzelfallprüfung.
Das Ergebnis ist weder automatisch eine zusätzliche Einnahme noch vollständig „falsch verteilt“. Erfassungs-, Luftbild-, Software- und Bearbeitungskosten werden als Kosten des Handelns separat erfasst. Satzung, Gebührenkalkulation und rechtliche Schwellen sind örtlich zu prüfen.
Luftqualität und Umweltmonitoring
Stand: ⚪ qualitative Bewertung
Berechenbarer Kern:
Zahl der Messpunkte × Anschaffungs- und jährliche Betriebskosten
Fiktives Rechenbeispiel: 5 Messpunkte × 3.000 € Anschaffung plus 5 × 800 € jährlicher Betrieb ergeben 15.000 € einmalig und 4.000 € pro Jahr. Die Beträge sind Modellannahmen; Messqualität und Eignung müssen fachlich festgelegt werden.
Die Kosten des Nichtstuns bestehen zunächst in verspäteter Erkennung, wiederholten Einzeluntersuchungen und verzögerter Maßnahmenplanung. Dafür wird ohne lokale Dokumentation keine pauschale Schadenssumme angesetzt. Nationale Gesundheitskosten werden nicht als kommunaler Schaden verwendet.
Sozialmonitoring und Daseinsvorsorge
Stand: 🟡 Szenariorechnung
Faustformel:
Kapazitätsabweichung × jährliche Kosten je Platz oder Einheit + Kosten kurzfristiger Übergangslösungen
Fiktives Rechenbeispiel: 15 ungeplant fehlende Plätze × 4.000 € zusätzliche jährliche Übergangskosten ergeben 60.000 € pro Jahr. Bei Überkapazitäten wird entsprechend mit den vermeidbaren Fix- und Betriebskosten ungenutzter Einheiten gerechnet.
Erforderlich sind Bevölkerungsprognose, vorhandene Plätze, Auslastung, tatsächliche Platzkosten und Kosten von Interimsräumen, Beförderung oder kurzfristiger Personalbeschaffung. Frühere Klageforderungen werden nicht als allgemeiner Schaden je Kind verwendet.
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