☰ Menü

Kosten des Nichtstuns

Vorsorge kostet Geld. Unterlassene Vorsorge kann deutlich höhere Folgekosten verursachen. Wann sich frühes Handeln rechnet, hängt jedoch von der kommunalen Aufgabe, der örtlichen Situation und der Qualität der verfügbaren Daten ab.

Diese Seite zeigt deshalb keine pauschalen Einsparversprechen. Sie unterscheidet zwischen belegten Kosten, übertragbaren Rechenansätzen und Modellannahmen. Alle zwölf Anwendungsfälle erhalten einen nachvollziehbaren Rechenansatz; Starkregen ist der am weitesten ausgearbeitete Pilot. Fiktive Beispiele erklären ausschließlich die Methode und müssen vor einer örtlichen Verwendung durch kommunale Ist-Werte ersetzt werden.

Pilotstand: Die dargestellten Werte sind eine Entscheidungshilfe und keine Kostenschätzung, Wirtschaftlichkeitsberechnung oder Fachplanung. Förderbedingungen und rechtliche Vorgaben sind vor einer Verwendung zu bestätigen.

Was wird verglichen?

Kosten des Handelns

  1. Planung und Analyse
  2. Investition und Umsetzung
  3. Betrieb und Unterhaltung
  4. abzüglich Förderung oder Ausgleich

Mögliche Kosten des Unterlassens

  1. unmittelbare Sach- und Einsatzkosten
  2. spätere Mehrkosten und Reparaturen
  3. rechtliche und organisatorische Risiken
  4. nicht monetarisierte Folgen, etwa Gesundheits- oder Funktionsausfälle

Dabei wird immer angegeben, wer die Kosten trägt: kommunaler Haushalt, private Haushalte, Unternehmen, Versicherungen oder die Gesamtwirtschaft.

Wie belastbar sind die Aussagen?

  • 🔵 Pilotmodell: Rechenweg vorhanden, Annahmen und Grenzen ausdrücklich ausgewiesen; örtliche Kalibrierung fehlt noch.
  • 🟡 Orientierungsrechnung: Einzelne Kosten- oder Förderbestandteile sind berechenbar, aber keine vollständige Bilanz.
  • ⚪ Qualitative Bewertung: Handlungsbedarf und mögliche Folgen sind beschreibbar; eine seriöse Pauschalzahl ist derzeit nicht möglich.
Anwendungsfall Aktueller Stand Was heute berechenbar ist
Starkregen- und Hochwasservorsorge 🔵 Pilotmodell illustratives Gebäudeschadensszenario; Konzept- und Maßnahmenkosten noch örtlich zu ergänzen
Kommunales Gebäude- und Energiemanagement 🟡 Orientierungsrechnung mögliches Bruttoeinsparpotenzial; Betriebs- und Einführungskosten fehlen
Kommunale Wärmeplanung 🟡 Orientierungsrechnung Ausgleichspauschale nach Einwohnerklasse; tatsächliche Nettokosten erst mit Angebot
Hitze- und Mikroklimaanalyse 🟡 Szenariorechnung Zusatzkosten belasteter Einrichtungen; örtliche Daten erforderlich
Bauleitplanung und Bürgerbeteiligung 🟡 Teilrechnung Förderung, Verfahrensaufwand und mögliche Verzögerungskosten
Verkehr und Parkraum 🟡 Szenariorechnung vermeidbare Suchzeit und gegebenenfalls entgangene Bewirtschaftung
Straßen- und Infrastrukturmanagement 🟡 Szenariorechnung rechtzeitige Erhaltung gegenüber späterer Sanierung
Grünflächen- und Baumkataster 🟡 lokale Teilrechnung Baumzahl × örtlicher Kontrollpreis; ungeplante Folgekosten separat
KRITIS- und Katastrophenschutz 🟡 Szenariorechnung Ausfalldauer, Notversorgung und Wiederherstellung je Einrichtung
Versiegelungskataster 🟡 lokale Teilrechnung nicht oder falsch erfasste Fläche × Niederschlagswassergebühr
Luftqualität und Umweltmonitoring ⚪ qualitative Bewertung Monitoringkosten berechenbar, Gesundheitsfolgen nicht kommunal pauschalisierbar
Sozialmonitoring und Daseinsvorsorge 🟡 Szenariorechnung Kapazitätsabweichung × Kosten je Platz beziehungsweise Einheit

Stand des Modells: 27.09.2026.


Starkregen- und Hochwasservorsorge

Die kommunale Frage

Was kostet es, Gefahren frühzeitig zu untersuchen und Vorsorgemaßnahmen vorzubereiten – und welche Größenordnung können Schäden erreichen, wenn tatsächlich Gebäude betroffen sind?

Rechtlicher und kommunaler Handlungsbezug

Der Umgang mit Starkregen berührt unter anderem Abwasserbeseitigung, Bauleitplanung, Gefahrenabwehr und kommunale Daseinsvorsorge. Ein integrales Sturzflut-Risikomanagement ist ein Vorsorgeinstrument. Ob und in welcher Höhe es gefördert wird, ist vor Projektbeginn beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt zu bestätigen.

1. Kosten des Handelns

Für eine vollständige kommunale Rechnung sind vier Blöcke getrennt zu erfassen:

Kostenblock Typische Bestandteile Stand
Analyse und Konzept Grundlagendaten, Geländemodell, hydraulische Untersuchung, Gefahren- und Risikokarten, Bürger- und Akteursbeteiligung reale Vergleichsprojekte ausgewertet; örtlicher Leistungsumfang noch festzulegen
Umsetzung Rückhalt, Entsiegelung, Gewässerentwicklung, Kanal- oder Straßenanpassung, Objektschutz stark ortsabhängig; keine Pauschale
Betrieb und Unterhaltung Kontrolle, Pflege, Räumung, Wartung und Aktualisierung bislang nicht belastbar belegt
Förderung Förderquote und Höchstbetrag nach gültiger Richtlinie vor Antragstellung aktuell bestätigen

Kommunale Nettobelastung:

Analyse + Investition + Barwert der laufenden Kosten − Förderung

Ein historisches Förderbeispiel aus Nüdlingen nennt 112.500 € Zuwendung. Bei einer Förderquote von 75 % entspräche dies rechnerisch 150.000 € zuwendungsfähigen Gesamtkosten und 37.500 € Eigenanteil. Das ist ein Projektbeispiel, kein allgemeiner Richtpreis.

2. Mögliches Schadensszenario

Für eine erste Illustration kann gerechnet werden:

Anzahl der bei einem Ereignis tatsächlich beschädigten Gebäude × angenommener durchschnittlicher Gebäudeschaden

Die bisher recherchierten Vergleichswerte von 4.700 € beziehungsweise rund 10.100 € stammen aus unterschiedlichen Versicherungs- und Untersuchungszusammenhängen. Sie werden deshalb nicht als örtliche Schadensprognose, sondern nur als Szenariospanne verwendet.

Beispielrechnung

Modellannahmen:

  • 25 Gebäude erleiden bei einem angenommenen Ereignis tatsächlich einen Schaden.
  • Der angesetzte Gebäudeschaden beträgt 4.700 bis 10.100 € je Schadenfall.
  • Straßen, Kanalisation, Brücken, Feuerwehreinsätze, Gewerbeausfälle und nicht versicherte Schäden sind nicht enthalten.

Rechnung:

  • Untere Modellannahme: 25 × 4.700 € = 117.500 €
  • Obere Modellannahme: 25 × 10.100 € = 252.500 €

Aussage: Unter diesen ausdrücklich gewählten Annahmen ergibt sich ein Gebäudeschadensszenario von rund 118.000 bis 253.000 € je Ereignis. Das Ergebnis ist weder eine Eintrittsprognose noch eine Nutzen-Kosten-Kennzahl.

Wichtig: Ein Gebäude in einem Fließweg oder einer Senke ist nicht automatisch ein beschädigtes Gebäude. Gefährdung, Exposition, Verletzlichkeit und Ereignisstärke müssen örtlich bewertet werden.

3. Faustformel für die Kosten des Nichtstuns

Eine einzelne mögliche Schadenssumme beantwortet noch nicht, was Nichtstun „kostet“. Dafür müssen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zusammen betrachtet werden:

Erwartete jährliche Kosten des Nichtstuns ≈ jährliche Eintrittswahrscheinlichkeit × Schaden je Ereignis + jährlich wiederkehrende vermeidbare Folgekosten

Bei mehreren Szenarien werden die jeweiligen Erwartungswerte addiert:

Σ (Eintrittswahrscheinlichkeit des Szenarios × Schaden des Szenarios)

Ist nur eine statistische Wiederkehrzeit von T Jahren bekannt, kann die jährliche Wahrscheinlichkeit für eine erste Orientierung mit 1 ÷ T angesetzt werden. Ein „100-jährliches“ Ereignis hat damit rechnerisch eine Wahrscheinlichkeit von rund 1 % in jedem einzelnen Jahr; es tritt nicht planmäßig nur einmal in 100 Jahren auf.

Vereinfachtes Beispiel ausschließlich zur Erklärung der Methode:

  • angenommenes Schadensszenario: 200.000 €
  • angenommene jährliche Eintrittswahrscheinlichkeit: 5 %
  • rechnerischer Erwartungswert: 200.000 € × 0,05 = 10.000 € pro Jahr

Die 10.000 € sind kein jährlich anfallender Rechnungsbetrag. Sie verteilen ein seltenes, möglicherweise hohes Schadenereignis rechnerisch auf die Jahre und machen unterschiedliche Vorsorgeoptionen vergleichbar.

Für einen Betrachtungszeitraum kann ergänzend gerechnet werden:

Kosten des Nichtstuns über den Zeitraum ≈ erwartete jährliche Schäden × Anzahl der Jahre

Diese vereinfachte Rechnung ignoriert Preissteigerungen, Klimaveränderungen, Diskontierung und Veränderungen bei Bebauung oder Schutzstandard. In einer fachlichen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung müssen diese Größen ergänzt werden.

Die Wirkung einer Maßnahme wird nicht mit dem gesamten Ausgangsschaden gleichgesetzt:

Erwartete vermiedene Schäden = Erwartungswert ohne Maßnahme − verbleibender Erwartungswert mit Maßnahme

Erst dieser Wert darf den auf ein Jahr umgerechneten Vorsorgekosten gegenübergestellt werden. Dabei bleiben kommunale, private und betriebliche Schäden getrennt.

4. Wer trägt welche Kosten?

Kostenart Mögliche Kostenträger
Schäden an kommunalen Straßen, Kanälen und Einrichtungen Kommune beziehungsweise öffentlicher Träger
Gebäudeschäden Eigentümer, Nutzer und Versicherungen
Feuerwehreinsatz und Gefahrenabwehr Kommune beziehungsweise zuständiger Träger
Betriebsunterbrechungen Unternehmen und gegebenenfalls Versicherungen
Konzept und Vorsorgemaßnahmen Kommune, Fördermittelgeber und gegebenenfalls weitere Maßnahmenträger

Diese Kosten dürfen nicht ohne Kennzeichnung zu einer einzigen kommunalen Schadenssumme addiert werden.

5. Welche örtlichen Eingaben fehlen noch?

Für einen späteren Rechner werden zunächst benötigt:

  • Größe und Abgrenzung des Untersuchungsgebiets
  • Zahl exponierter Gebäude sowie belastbare Annahme zum tatsächlich betroffenen Anteil
  • Art und Umfang der kommunalen Infrastruktur im Gefahrenbereich
  • Leistungsumfang und Angebotspreis für Analyse und Konzept
  • konkrete Maßnahmenmengen und Einheitspreise
  • Förderquote, Förderhöchstbetrag und nicht förderfähige Kosten
  • jährliche Betriebs- und Unterhaltungskosten
  • Betrachtungszeitraum und Diskontsatz
  • getrennte Schadensannahmen für Kommune, Private und Unternehmen

Mit diesen Größen kann die Faustformel später örtlich kalibriert werden. Ohne sie bleibt jede Zahl ein transparent zu kennzeichnendes Szenario.

Datengrundlage des Piloten

Die Quellen belegen jeweils nur den angegebenen Teilaspekt. Historische Förder- und Projektwerte sind keine aktuellen Einheitspreise.


Kommunales Gebäude- und Energiemanagement

Stand: 🟡 Orientierungsrechnung

Kommunales Energiemanagement kann durch Verbrauchserfassung und Betriebsoptimierung Energie- und Wasserkosten senken. Für eine erste Orientierung wird häufig mit einem Bruttoeinsparpotenzial von 10 bis 20 % gearbeitet.

Besserer Rechenansatz mit eigenen Daten:

tatsächliche jährliche Energie- und Wasserkosten × angenommene Einsparquote

Beispiel mit Ersatzwerten:

  • 5.000 Einwohner
  • 25 bis 30 € Energie- und Wasserkosten je Einwohner und Jahr
  • 10 bis 20 % Bruttoeinsparpotenzial

Rechnerische Ausgangskosten: 125.000 bis 150.000 € jährlich. Daraus ergibt sich ein Bruttoeinsparpotenzial von 12.500 bis 30.000 € jährlich.

Für eine Nettoeinsparung müssen Personal, Software, Messtechnik, Beratung und laufender Betrieb abgezogen werden:

Bruttoeinsparung − Einführungs- und Betriebskosten = mögliche Nettoentlastung

Eigene Energieabrechnungen sind gegenüber Einwohnerpauschalen immer vorzuziehen.

Ausgewählte Quellen:


Kommunale Wärmeplanung

Stand: 🟡 Orientierungsrechnung zur Finanzierung, keine Schadensrechnung

Für die Wärmeplanung lassen sich Ausgleichspauschalen nach Einwohnerklasse darstellen. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass die tatsächlichen kommunalen Nettokosten null sind.

Rechenweg:

tatsächliche externe und interne Planungs-/Verwaltungskosten − anwendbare Ausgleichspauschale

Für eine Gemeinde mit 3.000 Einwohnern nennt die bisher ausgewertete bayerische Quelle eine Pauschale von 41.000 €. Ob diese die tatsächlichen Kosten vollständig deckt, lässt sich erst mit dem örtlichen Leistungsumfang und den internen Aufwänden beurteilen.

Die Folgen fehlender Planung – Rechts-, Frist- und Fehlinvestitionsrisiken – sind relevant, werden hier aber nicht pauschal in Euro umgerechnet.

Ausgewählte Quellen:


Hitze- und Mikroklimaanalyse

Stand: 🟡 Szenariorechnung mit örtlichen Eingaben

Bundesweite Hitzetote oder volkswirtschaftliche Schäden werden nicht auf einzelne Gemeinden heruntergerechnet. Berechenbar sind dagegen kommunale Zusatzkosten besonders belasteter Einrichtungen.

Faustformel:

Zahl belasteter Einrichtungen × zusätzliche Kosten je Hitzetag × Zahl relevanter Hitzetage

Fiktives Rechenbeispiel: 6 Einrichtungen × 250 € zusätzliche Aufwendungen × 20 Hitzetage ergeben 30.000 € pro Jahr. Einzubeziehen sind beispielsweise Kühlung, Verschattung, Trinkwasser, organisatorische Anpassungen und zusätzliche Betreuung. Die Werte sind durch örtliche Betriebsdaten zu ersetzen.

Kosten des Handelns: Analyse, Planung, Begrünung, Verschattung, bauliche Maßnahmen und Pflege. Grenze: Gesundheitliche und volkswirtschaftliche Schäden bleiben getrennt und werden ohne lokale Studie nicht monetarisiert.


Bauleitplanung und Bürgerbeteiligung

Stand: 🟡 Teilrechnung zur Förderung

Faustformel:

vermeidbare Verzögerungsmonate × monatliche Projekt- und Verwaltungskosten + zusätzliche Nachplanungskosten

Fiktives Rechenbeispiel: 4 Monate Verzögerung × 7.500 € projektbezogene Kosten ergeben 30.000 €; kommen 15.000 € Nachplanung hinzu, beträgt das Szenario 45.000 €. Finanzierungskosten oder entgangene Fördermittel dürfen nur ergänzt werden, wenn sie im konkreten Vorhaben belegt sind.

Bei angenommenen förderfähigen Digitalisierungsmehrausgaben von 10.000 € und 60 % Förderung ergeben sich zusätzlich 6.000 € Förderung und 4.000 € Eigenanteil. Das ist eine Förderrechnung, keine Schadensrechnung. Förderfenster und Restmittel sind aktuell zu bestätigen.


Verkehr und Parkraum

Stand: 🟡 Szenariorechnung

Faustformel:

Parksuchvorgänge × vermeidbare Suchzeit in Stunden × Zeitkostensatz × Betriebstage

Fiktives Rechenbeispiel: 200 Vorgänge pro Tag × 4 vermeidbare Minuten ÷ 60 × 15 € × 250 Tage ergeben einen rechnerischen Zeitaufwand von 50.000 € pro Jahr. Das ist überwiegend ein Aufwand der Verkehrsteilnehmenden, keine unmittelbare Haushaltsausgabe der Kommune.

Kommunale Kosten für Erhebung, Beschilderung, Sensorik und Betrieb sowie mögliche Veränderungen von Parkgebühren werden separat ausgewiesen. Erforderlich sind lokale Vorgangszahlen, Auslastung, Suchzeit und eine fachlich begründete vermeidbare Quote.


Straßen- und Infrastrukturmanagement

Stand: 🟡 Szenariorechnung

Faustformel:

spätere Sanierungskosten − Kosten rechtzeitiger Erhaltung = mögliche Mehrkosten des Aufschubs

Fiktives Rechenbeispiel: 5.000 m² × 35 € für rechtzeitige Erhaltung ergeben 175.000 €. Eine spätere Sanierung derselben Fläche zu 140 € je m² ergäbe 700.000 €. Die rechnerische Differenz beträgt 525.000 €. Beide Einheitspreise sind reine Modellannahmen und durch aktuelle örtliche Ausschreibungs- oder Abrechnungswerte zu ersetzen.

Benötigt werden Netzlänge beziehungsweise Fläche, Zustandsklassen, erwartete Zustandsverschlechterung, Maßnahmenzeitpunkt und örtliche Einheitspreise. Bundesweite Investitionsrückstände werden nicht auf einzelne Kommunen umgelegt.


Grünflächen- und Baumkataster

Stand: 🟡 lokale Teilrechnung

Zahl kontrollpflichtiger Bäume × örtlicher Kontrollpreis

Fiktives Rechenbeispiel: 2.000 im betreffenden Jahr zu kontrollierende Bäume × 8 € ergeben 16.000 € jährliche Kontrollkosten. Hinzu kommen Katasterpflege, eingehende Untersuchungen und Pflegemaßnahmen.

Mögliche Kosten des Nichtstuns werden aus den tatsächlich dokumentierten ungeplanten Fällungen, Notfalleinsätzen, regulierten Sachschäden und Ersatzpflanzungen der Kommune abgeleitet. Eine allgemeine Schadenswahrscheinlichkeit je Baum wird nicht angesetzt. Kontrollintervalle sind nach Bestand und Risiko fachlich festzulegen.


KRITIS- und Katastrophenschutz

Stand: 🟡 vertrauliche Szenariorechnung

Faustformel je Einrichtung:

Ausfallstunden × Kosten je Ausfallstunde + Notversorgungs- und Wiederherstellungskosten

Fiktives Rechenbeispiel: 12 Stunden × 2.500 € betriebliche und organisatorische Ausfallkosten zuzüglich 20.000 € Notversorgung und Wiederherstellung ergeben 50.000 €. Das Beispiel ist keine öffentliche Richtgröße.

Dem werden annualisierte Investitions-, Treibstoff-, Wartungs- und Übungskosten der Vorsorge gegenübergestellt. Nationale Blackout-Schäden sind keine kommunale Kalkulationsgröße. Sicherheitsrelevante Einrichtungs- und Schwachstellendaten gehören ausschließlich in eine geschützte Arbeitsfassung.


Versiegelungskataster

Stand: 🟡 lokale Teilrechnung

nicht oder falsch erfasste gebührenrelevante Fläche × örtliche Niederschlagswassergebühr

Fiktives Rechenbeispiel: 12.000 m² zu prüfende Flächendifferenz × 0,55 € je m² ergeben ein jährliches Verteilungsvolumen von 6.600 €. Ob daraus Nachzahlungen, Erstattungen oder lediglich eine andere Verteilung entstehen, ergibt erst die Einzelfallprüfung.

Das Ergebnis ist weder automatisch eine zusätzliche Einnahme noch vollständig „falsch verteilt“. Erfassungs-, Luftbild-, Software- und Bearbeitungskosten werden als Kosten des Handelns separat erfasst. Satzung, Gebührenkalkulation und rechtliche Schwellen sind örtlich zu prüfen.


Luftqualität und Umweltmonitoring

Stand: ⚪ qualitative Bewertung

Berechenbarer Kern:

Zahl der Messpunkte × Anschaffungs- und jährliche Betriebskosten

Fiktives Rechenbeispiel: 5 Messpunkte × 3.000 € Anschaffung plus 5 × 800 € jährlicher Betrieb ergeben 15.000 € einmalig und 4.000 € pro Jahr. Die Beträge sind Modellannahmen; Messqualität und Eignung müssen fachlich festgelegt werden.

Die Kosten des Nichtstuns bestehen zunächst in verspäteter Erkennung, wiederholten Einzeluntersuchungen und verzögerter Maßnahmenplanung. Dafür wird ohne lokale Dokumentation keine pauschale Schadenssumme angesetzt. Nationale Gesundheitskosten werden nicht als kommunaler Schaden verwendet.


Sozialmonitoring und Daseinsvorsorge

Stand: 🟡 Szenariorechnung

Faustformel:

Kapazitätsabweichung × jährliche Kosten je Platz oder Einheit + Kosten kurzfristiger Übergangslösungen

Fiktives Rechenbeispiel: 15 ungeplant fehlende Plätze × 4.000 € zusätzliche jährliche Übergangskosten ergeben 60.000 € pro Jahr. Bei Überkapazitäten wird entsprechend mit den vermeidbaren Fix- und Betriebskosten ungenutzter Einheiten gerechnet.

Erforderlich sind Bevölkerungsprognose, vorhandene Plätze, Auslastung, tatsächliche Platzkosten und Kosten von Interimsräumen, Beförderung oder kurzfristiger Personalbeschaffung. Frühere Klageforderungen werden nicht als allgemeiner Schaden je Kind verwendet.


Sie möchten Daten beitragen? Besonders hilfreich sind anonymisierte Leistungsbeschreibungen, Schlussrechnungen, Mengen, Förderbescheide und jährliche Betriebs- oder Unterhaltungskosten kommunaler Vorsorgeprojekte.

↑